Sonntag, 4. Juli 2010

Spaß und Spiel


Nun kommt mal alle mit
kommst Du mit?
Begegnung mit Freunden
Laß uns doch Fangen spielen
Von meinen Pflegehunden umgeben
Pause im Schatten
Du bist ein Schöner
Silja mittendrin
Ich möchte bitte auch ein Leckerli






Donnerstag, 1. Juli 2010

Vereinbarungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Herunterladen
  1. Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Gültige Impfungen werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Akute und chronische Er­krankungen sind bei der Anmeldung, spätestens bei der Übergabe des Tieres zur Betreuung mitzutei­len. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Er­krankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet Verhaltensauffälligkeiten, Aggressi­vität, soziale Defizite, Angst- bzw. Stressanfälligkeit u. ä. Besonderheiten vor Betreuungsbeginn mitzu­teilen.
  2. Bringt ein Kunde einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig mit einer ansteckenden Krankheit oder Parasitenbefall in den Hundehort, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Behandlung der angesteckten Hunde zu übernehmen. Bei Parasitenbefall kommen Reinigungs- und Desinfektionskosten hinzu. Dies gilt insbesondere, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind, so dass die Aufnahme des Hundes nicht vermieden werden kann. Verletzt sich ein Hund, oder erkrankt das Tier während des Aufenthalts (auch durch ungewollte Futteraufnahme oder Aufnahme von Ködern), so sind die Behandlungskosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreuers vorliegt. Sollte der Hund während der Betreuungszeit krank werden und der Besitzer nicht kontaktiert werden können, wird das Tier zum Tierarzt oder Tierklinik verbracht. Die Rechnungsstellung erfolgt separat. 
  3. Die Hunde brauchen ein Brustgeschirr und müssen gechipt und bei TASSO registriert sein. Wird der Hund ohne Brustgeschirr gebracht, wird ein Leihgeschirr zur Verfügung gestellt und mit 5,- € (zzgl. ges. MwSt.) pro Tag in Rechnung gestellt. Bei Hunden, die beim Spaziergang nicht abgeleint werden kön­nen (unkontrollierter Jagdtrieb, hetzen von Joggern o .ä.) wird ein Zuschlag von 10,- € (zzgl. ges. MwSt.) pro Tag erhoben.
  4. Die Anmeldung eines Hundes für den Hundehort ist davon abhängig, ob uns das Tier bekannt ist und ob es ausreichend sozialverträglich ist. Ist uns das Tier nicht bekannt, dann ist ein Termin zum vorheri­gen Kennen lernen zu vereinbaren. Erst nach diesem Termin ist eine Bestätigung des gebuchten Ter­mins verbindlich möglich.
  5. Die Unterbringungskosten für die Hunde sind im Voraus für den gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart. Wird das Tier früher als vereinbart abgeholt, werden die Kosten für den ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht erstattet. In Ausnahmefällen kann davon Ab­stand genommen werden, insbesondere dann, wenn für die restliche Zeit der Platz durch ein anderes Tier belegt werden kann. Wird ein Hund später als vereinbart abgeholt werden die zusätzlichen Tage mit 100% Aufschlag berechnet.
  6. Im Betreuungspreis sind Futterkosten enthalten. Benötigt der Hund Spezialfutter, muss der Halter das Futter mitgeben. Der zusätzliche Aufwand wird nicht berechnet.
  7. Wird eine Reservierung für den Hundehort bis zu einer Woche vor Beginn der Unterbringung storniert, so fallen hier keine Kosten an. Erfolgt eine Stornierung zwischen sieben und drei Tagen vor Beginn der Betreuung sind 50% des vereinbarten Betrages zu bezahlen. Bei einer Stornierung von weniger als drei Tagen vor Beginn der Betreuung ist der gesamte Betrag fällig. In Ausnahmefällen kann davon abgese­hen werden, insbesondere dann, wenn der Platz durch ein anderes Tier belegt werden kann.
  8. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreuers.
  9. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist. Bei Hunden der Kategorie I und II der bayerischen Kampfhunde-Verordnung wird davon ausgegangen, dass ein gültiges Negativzeugnis vor­liegt, soweit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wurde.
  10. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der ges. Datenschutz­regelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
  11. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nicht oder nur teilweise Rechtswirksamkeit erlangen, so bleibt die Rechtsgültigkeit aller anderen enthaltenen Bestimmungen hiervon unberührt.
  12. Gerichtsstand ist München.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Freitag, 12. Februar 2010

Wintersonne am Flughafen

gehörst Du auch zu unserem Rudel?
die Kleine riecht ja gut - ob die mitspielen mag?
Hey - lauf doch nicht weg! Lass uns toben!
Ok ... und was jetzt?
Jetzt machen wir Hochspringen!